SingStar-Werbeaktion- Mai und Juni 2008: Bedingungen
1. An der Werbeaktion können alle Volljährigen (18 und älter) mit einem festen Wohnsitz in Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweiz und Schweden teilnehmen, mit Ausnahme von Mitarbeitern von Unternehmen der Sony Computer Entertainment Gruppe, deren Familien, Vertretern bzw. jeglichen, die mit der Werbeaktion beruflich im Zusammenhang stehen.
2. Die Teilnahme bedingt keine Kaufaktivitäten. Kein Teilnehmer kann mehr als einen Preis gewinnen. Anmeldungen von Vertretern, Dritten, organisierten Gruppen bzw. automatisch am Computer erstellte Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Unvollständige, unleserliche oder beschädigte Anmeldungen können ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Anmeldungen, die nicht den Anmeldeanweisungen entsprechen, werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
3. Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte unter www.singstargame.com (die Internetseite) an (wenn Sie nicht bereits angemeldet sind), akzeptieren Sie die vorliegenden Bedingungen der Werbeaktion und laden Sie ein Video hoch, auf dem Sie ein im SingStore aufgeführtes Lied singen. Es wird überprüft, ob Ihre Anmeldung den SingStar Verhaltensregeln entspricht und sollte dies der Fall sein, wird das Video auf die Internetseite hochgeladen.
4. Die Videos dürfen eine Länge von 30 Sekunden nicht überschreiten.
5. Die Frist zur Abgabe der Einsendungen endet am 20 Juni 2008 um 23:59 Uhr (GMT).
6. Es wird keinerlei Haftung für verloren gegangene, beschädigte oder verzögert eingetroffene Einsendungen übernommen, die durch Ausfälle des Netzes, des Computers, der Hardware oder der Software verursacht wurden. Ein Sendenachweis stellt keinen Nachweis für den Erhalt dar. Die Einsendungen gehen in den Besitz des Organisators über.
7. Besucher der Internetseite erhalten die Möglichkeit, Ihren Favoriten unter den hochgeladenen Videos zu wählen, indem Sie die Videos mit einem bis fünf Sternen bewerten. Der Organisator behält sich das Recht vor, Bewertungen aus der Wertung zu nehmen, wenn er glaubt, dass bei einer solchen Bewertung ein Versuch zur Fälschung der Wahl vorliegt.
8. Videos mit einer durchschnittlichen Bewertung von mindestens vier Sternen kommen in die engere Auswahl. Gewinnen werden die 6 Teilnehmer von der engeren Auswahlliste, deren Video nach Meinung eines unabhängigen Jurors den höchsten Unterhaltungswert hatte und die hinsichtlich Tonlage, Tönen und Rhythmus am engsten am Original waren. Es wird einen/eine Erstplatzierte/n, einen/eine Zweitplatzierte/n und vier Drittplatzierte geben.
9. Die Gewinner werden innerhalb von 5 Tagen nach Ablauf der Frist per E-Mail benachrichtigt. Die Gewinner müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung Ihren Anspruch auf den Preis geltend machen. Wird nach Ablauf dieser Frist kein Anspruch auf den Preis geltend gemacht, verfällt der entsprechende Preis und der Organisator behält sich das Recht, den nicht in Anspruch genommenen Preis einem nachgerückten Gewinner anzubieten, der entsprechend der Regeln der Werbeaktion ausgewählt wurde.
10. Preise
10.1 Der/die Erstplatzierte erhält (i) VIP-Tickets für das Benicassim-Festival in Valencia, Spanien, (ii) gegebenenfalls eine Hin- und Rückfahrkarte vom entsprechenden Land des Gewinners nach Valencia, wobei die Hinfahrt am 16 Juli 2008 und die Rückfahrt am 20 Juli 2008 erfolgt, (iii) 4-Übernachtungen mit Frühstück mindestens in einem 3-Sterne-Hotel und (iv) Karten für den Transfer zwischen dem Flughafen/Bahnhof (was zutrifft) von Valencia und dem Hotel und zwischen dem Hotel und dem Veranstaltungsort. [Die Tickets werden dem/der Erstplatzierten auf postalischem Wege vor dem Veranstaltungstermin des Festivals übermittelt]. [Tickets und] VIP-Pässe werden dem/der Erstplatzierten auf dem Festival von einem dazu ernannten Vertreter des Organisators übergeben.
Der/die Erstplatzierte muss sicherstellen, dass jegliche Begleitpersonen zum Zeitpunkt der Reise über 18 sind.
Der/die Erstplatzierte und die entsprechende Begleitperson müssen sowohl über gültige Ausweisdokumente verfügen als auch auf eigene Kosten und vor Reiseantritt die notwendigen Visa beschaffen.
Der/die Erstplatzierte und die entsprechende Begleitperson zeichnen sich für die Organisation und die Bezahlung der Kosten für die Fahrten zum und vom Abflughafen verantwortlich. Im Preis inbegriffen ist lediglich das Frühstück, wobei alle anderen Mahlzeiten und Getränke zu Lasten des/der Erstplatzierten und der entsprechenden Begleitperson fallen.
10.2 Der/die Zweitplatzierte erhält ein PlayStation 2 Spiel „SingStar® Summer Party” und ein SingStar-T-Shirt.
10.3 Die vier Drittplatzierten erhalten jeweils ein SingStar-T-Shirt.
11. Die Entscheidung des Jurors ist unumstößlich. Für den Fall unvorhergesehener Umstände behält sich der Organisator das Recht vor, den Preis gegen einen anderen Preis gleichen oder höheren Wertes auszutauschen oder die Werbeaktion abzuändern, zu ergänzen oder zu beenden. Eine Barauszahlung der Preise ist nicht möglich. Es wird keinerlei Schriftverkehr begonnen.
12. Die Namen der Gewinner werden auf Anfrage durch eine E-Mail an die Adresse team@singstargame.com innerhalb von zehn Monaten nach dem Ablauf der Einsendefrist zur Verfügung gestellt.
13. Die Gewinner der Werbeaktion können dazu aufgefordert werden, an Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit teilzunehmen, die durch diese Werbeaktion entstanden sind.
14. Durch die Teilnahme an der Werbeaktion bestätigen alle Teilnehmer, dass Sie die Regeln akzeptiert haben, an diese gebunden werden und mit der Übertragung ihrer persönlichen Daten an den Organisator zum Zwecke der Verwaltung dieser Werbeaktion und jeglichen anderen Zwecken, denen der Teilnehmer zugestimmt hat, einverstanden sind. Alle Anmeldungsanweisungen sind Bestandteil der Regeln.
15. Diese Bedingungen unterliegen der englischen Rechtsprechung und fallen in die Zuständigkeit der Gerichte in England und Wales.
Organisator: Sony Computer Entertainment Europe Limited, 10 Great Marlborough Street, London W1F 7LP